Das zu bewertende Mietwohnhaus ist vor kurzem auf einen neuen Eigentümer übergegangen. Zur Berechnung der AfA hat das Finanzamt eine schematische Kaufpreisaufteilung anhand der im Internet abrufbaren Excel-Datei vorgenommen. Dabei ergab sich viel zu niedriger Verkehrswert und im Zuge dessen auch ein entsprechend niedriger Gebäudeanteil am Kaufpreis.
In der Stellungnahme zur Kaufpreisaufteilung wird der Verkehrswert auf der Grundlage der ImmoWertV ermittelt. Damit ergibt sich ein marktgerechter Gebäudeanteil, womit eine sachgerechte Kaufpreisaufteilung gewährleistet ist. In der Stellungnahme wird auf die umfangreiche Dokumentation der wertrelevanten Merkmale verzichtet. Im Mittelpunkt steht vielmehr die korrekte Wertermittlung mit marktgerechten Eingangsgrößen.
Die Stellungnahme zur Kaufpreisaufteilung ist die ideale Vorlage für die Fälle, in denen eine sachverständig begründete Widerlegung des vom Finanzamt berechneten Gebäudeanteils am Kaufpreis erforderlich ist. Auf elf Seiten werden die wesentlichen Merkmale des Bewertungsobjekts und die Wertermittlung beschrieben.